Jagdgesetz Schweiz: Wolfsschutz trotz Volksabstimmung gelockert

Update vom 24. Februar 2023

Bundesrat lockert Wolfsschutz erneut und noch stärker

Der Bundesrat hatte am 09. November 2022 eine Vernehmlassung zur Teilrevision der Jagdverordnung eröffnet, wodurch der Abschuss von Wölfen zusätzlich zu den 2021 angepassten Bestimmungen noch weiter erleichtert werden soll. Die Vorschläge fanden am 23.02.2023 in der Vernehmlassung breite Akzeptanz und sollen voraussichtlich auf den «Alpsommer» 2023 in Kraft treten. Einige Grundzüge der Teilrevision der Jagdverordnung, die es ermöglichen würden, Wölfe noch schneller zu töten, lauten [1, 2]:

  • In dieser Teilrevision soll es neu explizit möglich sein, Einzelwölfe, die nicht zu einem Rudel gehören, auch innerhalb von Rudelterritorien zu töten.
  • Wenn im Jahr des geplanten Abschusses keine Jungtiere geboren wurden, dürfen Jungtiere, die im vorherigen Jahr geboren wurden, in Regionen, in denen der Wolfsbestand «gesichert» ist, getötet werden.
  • Für den Abschuss von Einzelwölfen soll die «Schadenschwelle» weiter gesenkt werden: Von den anfänglich 15 «gerissenen» Tieren, die dann auf 10 gesenkt wurden im Juli 2021, soll sie nun auf 8 «gerissene» «Nutztiere» gesenkt werden.
  • Einzelwölfe sollen neu abgeschossen werden können ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.
  • Es ist für Kantone bisher schon möglich, mit Zustimmung des Bundes Wolfsrudel zu regulieren, wenn die Wölfe grossen Schaden oder eine erhebliche Gefährdung von Menschen verursachen. Bisher trifft dies aber nicht auf Rudel zu, in denen im betreffenden Jahr keine Jungtiere auf die Welt gekommen sind. Neu soll es nun auch möglich sein, bei «Regulationsabschüssen» auch ein im Vorjahr geborenes Jungtier zu töten. Voraussetzung hier ist ein grosser Schaden oder die erhebliche Gefährdung von Menschen wie auch ein regional «gesicherter» Wolfsbestand.
  • Als «grosser Schaden» sollen neu nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde, Lamas und Alpakas angerechnet werden können. Dies gilt sowohl bei «Regulationseingriffen» in Rudel als auch bei Einzelwölfen. Die Definition von «schwer verletzt» muss noch klar definiert werden.

Update vom 14. Februar 2023

Seitdem die neuen Regeln der revidierten Jagdverordnung vom 15. Juli 2021 gelten, wurden jegliche Abschussverfügungen erteilt: bis Ende Dezember 2022 waren dies 17 für Einzelwölfe und 10 für «Rudelregulierungen» – etliche mehr als in den Jahren zuvor.

Parlament lockert Wolfsschutz erneut – und diesmal noch stärker

Am 16. Dezember 2022 nahmen National- und Ständerat das erneute revidierte Jagdgesetz an. Dadurch wurde der Abschuss des Wolfes noch mehr erleichtert. Änderungen sind unter anderem: [3]

  • Ganze Wolfsbestände dürfen vom 1. September bis 31. Januar mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt präventiv geschossen werden, um eventuelle Gefährdungen und insbesondere «Schäden» an «Nutztieren» zu verhindern.
  • Die Kantone koordinieren die Jagdplanung soweit erforderlich untereinander.
  • «Der Bund legt im Einvernehmen mit den Kantonen die Grundsätze der Herdenschutzmassenahmen und die Anforderungen an Zumutbarkeit fest; der Kanton die Durchführbarkeit der Herdenschutzmassnahmen.»
  • «Bund und Kantone sorgen dafür, dass die Bevölkerung über die Lebensweise der wildlebenden Tiere, ihre Bedürfnisse und ihren Schutz, insbesondere über Grossraubtiere und das Zusammenleben, ausreichend informiert wird.»

Mit der revidierten Jagdverordnung dürfen Wölfe somit präventiv geschossen werden, auch wenn diese keine klare Gefährdung für den Menschen darstellen oder «Schaden» angerichtet haben. Dies, obwohl der Wolf den Schutzstatus «streng geschützt» hat. Das revidierte Jagdgesetz verdeutlicht weder, ab wann eine Wildtierpopulation gefährdet ist, noch wer deren Gefährdung kontrolliert. Den Kantonen wird ohne klare Vorgaben mehr Macht zugesprochen und sie kriegen sozusagen einen Freipass, den Wolfsbestand mehr oder weniger unkontrolliert zu dezimieren.

Auch sollte der Entscheid über die Durchführbarkeit der Herdenschutzmassnahmen nicht an die Kantone übertragen werden, sondern muss in der Verantwortung des Bundes bleiben. Denn sonst kann jeder Kanton selbst entscheiden, welche Massnahmen dieser für gut empfindet, was zu einem Chaos führen und den Schutz des Wolfes noch mehr bedrohen könnte.

Wölfe stellen keine Gefährdung für den Menschen dar

Es wird teilweise behauptet, dass Wölfe gelernt hätten, die Herdenschutzmassnahmen zu umgehen und es deshalb als weitere Massnahme eine vereinfachte «Wolfsregulierung» brauche. Dies ist jedoch falsch. Zumutbare Herdenschutzmassnahmen müssen von Landwirt:innen ergriffen werden, jedoch werden diese oft mangelhaft umgesetzt und zeigen somit keine oder zu wenig starke Wirkung. Seitens der Behörden werden diese aber oft als gut umgesetzte Massnahmen beurteilt. Bei korrekt durchgeführten Herdenschutzmassnahmen kann der Schutz gut funktionieren. Auch stufen Kantone viele Alpen als «nicht zumutbar schützbar» ein. Die «Nutztiere» auf diesen Alpen leben ungeschützt, gelten aber auf dem Papier als geschützt. Einzelwölfe und Wolfsfamilien dürfen also geschossen werden, wenn in ihren Streifgebieten Alpen liegen, die von den Kantonen als «nicht zumutbar schützbar» eingestuft werden oder die Herdenschutzmassnahmen mangelhaft umgesetzt und von den Behörden jedoch trotzdem als gut beurteilt wurden.

Auch stellen Wölfe grundsätzlich keine Gefährdung für den Menschen dar, da die Tiere von Natur aus vorsichtig und scheu sind und den direkten Kontakt zu Menschen meiden. Teils benutzen sie menschliche Infrastrukturen wie Strassen oder laufen zu unbelebten Zeiten durch ein Quartier, wenn es ein schnellerer Weg für sie ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Tiere ihre Scheu verloren haben oder eine Gefahr für den Menschen darstellen. Bund und Kantone sollten hierzu bessere Aufklärungsarbeit leisten, wie sie dies auch im revidierten Jagdgesetz festhalten, dass die Bevölkerung ausreichend über den Wolf informiert werden sollte. Denn in den Medien wird der Wolf stetig als Übeltäter vor allem durch die Landwirtschaftslobby dargestellt. Jedoch ist die angebliche Sorge der Landwirt:innen, ihre Tiere vor dem Wolf zu schützen, heuchlerisch, da sie die Tiere nach kurzer Zeit selbst für den Konsum töten lassen. Sie wollen vielmehr ihre Einnahmequellen und nicht die Tiere schützen. Auch Jäger:innen dulden die Wildtiere nicht, da sie diese als Konkurrenz in ihren Revieren betrachten.

Vereinfachte «Wolfsregulierung» durch Abschüsse verschärfen die Situation

Auch das Argument der «Regulierung» generell ist nicht zu Ende gedacht. Denn solche Abschüsse können die Situation sogar noch verschärfen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Eingriffe in stabile Rudelstrukturen zu mehr «Schäden» an «Nutztieren» führen können. Denn wenn Rudel auseinanderfallen, sind die jungen, unerfahrenen Wölfe auf sich alleine gestellt und somit auf einfach zu jagende Nahrung angewiesen, was zu vermehrten Angriffen auf ungeschützte «Nutztiere» führen kann. Zudem können die Jungwölfe dadurch vermehrt in Siedlungen auftauchen, um sich dort von Abfall zu ernähren. Studien betonen auch, dass Wildtierpopulationen sich selbst regulieren und die Vermehrungsrate der betroffenen Wildtierpopulation in stark bejagten Gebieten ansteigt.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hatte sich mit der Ablehnung der Revision des Jagdgesetzes 2020 gegen die Lockerung des Wolfsschutzes ausgesprochen. Bereits kurz nach der Abstimmung wurde der Schutz des Wolfes jedoch durch die erste Revision des Jagdgesetzes 2021 gelockert. Durch die erneute Überarbeitung wird der Wille des Volkes in einem weiteren und noch stärkeren Schritt missachtet. Diese Gesetzesvorlage ist ein grosser Rückschritt für den Wolf. Vor allem in Zeiten des grossen Artensterbens muss dringend etwas für den Artenschutz und nicht dagegen getan werden. Die Schweiz setzt mit dieser Revision ein falsches Zeichen.

Update Juni 2021

Trotz «Nein» zum revidierten Jagdgesetz: Parlament lockert Wolfsschutz

Nachdem bei der Volksabstimmung im September 2020 gegen eine Revision des Jagdgesetzes entschieden wurde, beauftragte das Parlament den Bundesrat mit zwei Motionen, den Wolfsschutz auf Verordnungsstufe zu lockern. Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die revidierte Jagdverordnung genehmigt: Ab dem 15. Juli 2021 gelten die neuen Regeln.

Es wird den Kantonen nun rascher erlaubt, Wölfe zu töten: [4]

  • Wölfe eines Rudels dürfen gemäss der angepassten Jagdverordnung getötet werden, wenn zehn Schafe oder Ziegen gerissen worden sind – zuvor waren es 15 gerissene Tiere. Risse dürfen wie bisher nur angerechnet werden, wenn in den landwirtschaftlichen Betrieben zuvor Herdenschutzmassnahmen wie die Umzäunung der Herden ergriffen wurden.
  • Bei grossen «Nutztieren» wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas ist die Schadenschwelle präzisiert worden: Für einen Eingriff in ein Rudel reichen bereits zwei Risse.
  • Auch beim Abschuss von Einzelwölfen, die Schaden anrichten, sinkt mit der Revision der Verordnung die Schwelle von bisher 15 auf zehn gerissene Schafe und Ziegen, wenn zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind.
  • Bei Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas sind neu ebenfalls zwei Risse nötig, damit ein Kanton den Abschuss verfügen kann.
  • Für Gebiete, in denen Wölfe bislang keine Schäden an «Nutztierbeständen» angerichtet haben, liegt die Schadenschwelle bei 15 statt 25 Tieren in einem Monat bzw. bei 25 Tieren in vier Monaten statt 35 Tieren im gleichen Zeitraum. Hier können auch «Nutztierrisse» mitgezählt werden, bei denen Herden nicht durch Schutzmassnahmen wie Zäune vor Wölfen geschützt waren

Die angepasste Verordnung respektiert das Resultat der Volksabstimmung über das revidierte Jagdgesetz. Die Kompetenz für Eingriffe in ein Rudel bleibt beim Bund. Der Bundesrat hat nun jedoch die Regeln zur Regulierung des Wolfbestandes in Eigenregie justiert und die Hürde für Abschüsse deutlich gesenkt – und zwar im Eiltempo. Das Leben der Tiere ist somit nun weitaus mehr in Gefahr als zuvor. 

Originaltext von September 2020

Am 27. September 2020 stehen in der Schweiz wieder die Volksabstimmungen vor der Tür. Eine der Vorlagen behandelt die Änderung des Jagdgesetzes. Hier erfahren Sie, worum es dabei geht und weshalb Sie dringend mit «Nein» abstimmen sollten.  

Revision des Jagdgesetzes

Seit Inkrafttreten des Jagdgesetzes im Jahr 1986 haben sich die Populationen zahlreicher bedrohter Tierarten wie Biber, Höckerschwan und Wolf wieder erholt. Obwohl dies sehr erfreulich ist, stösst diese Tatsache vermehrt auf Kritik in der Land-, Alpwirtschaft als auch der Fischerei, da die Entwicklung für diese Wirtschaftszweige einen potenziellen Einbruch der Profite bedeutet. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament 2019 einen neuen Entwurf für das Jagdgesetz erarbeitet, dessen Revision nun Ende September zur Abstimmung ansteht. [5] [6] Eigentlich stellt die Überarbeitung des Jagdgesetzes eine Gelegenheit dar, um gefährdete Tierarten, die immer noch gejagt werden dürfen, endlich unter Schutz zu stellen. Doch leider wurde diese Chance vertan. 

Nachfolgend finden Sie die sechs wichtigsten Gründe, warum Sie das geplante Jagdgesetz bei der Volksabstimmung am 27. September nicht unterstützen sollten:

1. Erleichterter Abschuss der Wölfe

Im Zentrum der Änderung des Jagdschutzgesetzes stehen die Wölfe, für deren hohen Schutzstatus eine Lockerung geplant ist. Momentan leben laut der Website des Bundesamts für Umwelt (BAFU) nur ca. 80 Wölfe in der Schweiz. [6] Durch die Änderungen im Gesetz gilt der Wolf als «regulierbar» und darf deshalb geschossen werden, auch wenn er keinen Schaden angerichtet hat. Bisher war der Abschuss nur möglich, wenn Wölfe einen «erheblichen Schaden» verursacht haben, d. h. eine gewisse Anzahl Schafe und Ziegen getötet oder Menschen unmittelbar bedroht haben. Das neue Gesetz erlaubt also Töten ohne «Grund». Mit dem revidierten Gesetz werden zudem Kompetenzen vom Bund zu den Kantonen verlagert: Bisher brauchte es eine Zustimmung des Bundes, damit die Kantone geschützte Tiere wie den Wolf abschiessen konnten. Die neue Reglung sieht vor, dass die Kantone keine Zustimmung des Bundes mehr benötigen. Sprich: Der Abschuss wird leichter und schneller möglich, und die Kantone können den Abschuss grundsätzlich auch gegen die Empfehlung des Bundes verordnen. [5] [7] [8]

wolf jagd

2. Keine Verbesserung für Natur, Mensch oder Tier

Die Befürworter argumentieren, das neue Gesetz biete mehr Sicherheit für Natur, Mensch und Tier. Beim Lebensraumschutz kommt es jedoch zu keiner wirklichen Verbesserung, denn Wildtierkorridore werden bereits heute als <<schützenswerte Lebensräume>> anerkannt. Mit dem neuen Gesetz würden sie nicht schneller geschützt oder saniert werden, sondern lediglich der Geldfluss vom Bund an die Kantone würde neu geregelt werden. Auch wird die Sicherheit von Menschen heute bereits gewährleistet, denn (auch geschützte) Wildtiere, die Menschen gefährlich werden, können mit dem heutigen Jagdgesetz zur Gefahrenabwehr getötet werden. Die Revision bietet zudem keine Verbesserungen für den Tierschutz – ganz im Gegenteil: Das Leben vieler geschützter Tierarten wie Braunbär oder Höckerschwan wird unsicherer, da die Tiere leichter zum Abschuss freigegeben werden können. [7] [9] [10] 

3. Wirtschaftliche Interessen über dem Leben von Tieren

Hinter dem neuen Jagdgesetz stehen unter anderem der Schweizer Bauernverband und der Verband Jagdschweiz, denn Wirtschaftlichkeit spielt hierbei eine bedeutende Rolle, auch für den Bund. Dieser unterstützt die Schafhaltung jährlich mit über 20 Millionen Franken. Der Wolf wird in diesem Gesetz besonders ins Visier genommen, da er für eine gewisse Anzahl Schafverluste verantwortlich ist – nämlich für jährlich durchschnittlich 400 (unter 100 in geschützten Herden) von insgesamt 350‘000 in der Schweiz lebenden Schafen. Verluste durch beispielsweise Unfälle, Krankheiten und Steinschläge sind hingegen für ca. 4200 Schafstode pro Jahr verantwortlich. Etwa die Hälfte aller Schafalpen haben keinen Herdenschutz, doch anstatt solch einen Schutz durch konkrete Regeln zur Erstellung von Zäunen zu stärken, wird die Jagd als Lösung beworben. [5] [7] [8]. Die angebliche Sorge einiger Landwirte um das Wohl ihrer Schafe und Ziegen ist zudem Heuchelei, denn schliesslich werden die Tiere nach kurzer Zeit von den Tierhaltern selbst zum Schlachter gegeben. Vielmehr wollen Landwirte nicht die Tiere, sondern nur ihre Einnahmequellen schützen. Jäger wiederum dulden keine Konkurrenz von Wildtieren in ihren Revieren.

4. Erhöhtes Risiko für geschützte Tiere

Vor allem Umwelt- und Tierschutzorganisationen, aber auch Politiker kritisieren das revidierte Gesetz und haben deshalb das Referendum ergriffen. Denn mit dieser Gesetzesänderung könne der Tier- und Artenschutz reduziert und aufgeweicht werden. Die Befürchtung ist gross, dass der Bundesrat auch weitere geschützte Tiere zum Abschuss freigeben könnte, denn er kann die Liste der «regulierbaren» Arten per Verordnung – also ohne Kontrolle durch Parlament und Volk –erweitern. Somit könnten schon bald weitere geschützte Wildtiere auf dieser «Abschussliste» landen und somit zum Töten freigegeben werden. [5] [7] [10] 

5. Artenschutz durch das neue Gesetz geschwächt

Die Revision gefährdet den hiesigen Artenschutz, denn Tiere könnten schon jetzt ins Visier genommen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet haben, und willkürlich auf die «Abschussliste » gesetzt werden. In der Schweiz stehen 506 Arten unmittelbar vor dem Aussterben. Das Rebhuhn beispielsweise galt bereits seit einiger Zeit als stark bedroht, doch die Vögel durften weiterhin gejagt werden. Laut der schweizerischen Vogelwarte Sempach ist die Art nun seit letztem Jahr in der Schweiz ausgestorben. Trotzdem wurde keine Unterschutzstellung verletzlicher Arten bei der Revision einbezogen, sondern nur eine Lockerung des Abschusses geschützter Tiere in die Wege geleitet. «Nur» einige Wildentenarten werden durch das revidierte Gesetz geschützt, und mit der Begründung der Schweizer Jagdtradition und somit auch des Profits dürfen die anderen Wildentenarten zum Abschuss freigegeben werden. Beispielsweise schützt das neue Gesetz bedrohte Arten wie Birkhahn und Schneehuhn nicht, die bei der Trophäenjagd oftmals grausam getötet werden. Auch der als geschützt geltende Steinbock, der hauptsächlich bei Trophäenjagden getötet wird, wird im neuen Jagdgesetz neben dem Wolf explizit als «regulierbar» genannt. Die Rolle, die der Profit bei dieser Abstimmung einnimmt, wird noch einmal verdeutlicht, denn gewisse Kantone verdienen an solchen Abschüssen, die oft auch an ausländische Jagdtouristen verkauft werden, eine Menge Geld. Bei weiterer Gefährdung durch die Jagd droht den Tierarten jedoch das Aussterben. Dass der Schweizerische Forstverein sich gegen das revidierte Gesetz ausspricht, verdeutlicht, dass dieses nicht im Sinne des Artenschutzes ausgelegt ist. [5] [7] [9] [10] [11] [12] [13]

6. Keine wildbiologische Begründung für die Jagd

Wissenschaftliche Studien über Wildtiere belegen, dass sich Wildtierpopulationen aufgrund von sozialen Gefügen und Umwelteinflüssen, wie verfügbares Nahrungsangebot, Klima und Krankheiten, selbst regulieren. Weitere Studien belegen, dass die Vermehrungsrate der betroffenen Wildtierpopulationen in stark bejagten Gebieten ansteigt, da die Jagd Familienverbände und Sozialstrukturen zerstört und dazu führt, dass sich die Tiere unkontrolliert und losgelöst von ihrem natürlichen Fortpflanzungsrhythmus vermehren. Durch die intensive Bejagung sinkt zudem die Lebenserwartung der Wildtiere drastisch. Dies hat eine frühzeitige Geschlechtsreife zur Folge, was die Geburtenrate ansteigen lässt. Weitere Untersuchungen belegen, dass Wildpopulationen nicht durch Beutegreifer, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten reguliert werden. [14] [15] [16] Die jagdlichen Beschränkungen im Kanton Genf sollten hier als Vorbild dienen.  

WAS SIE TUN KÖNNEN

Klären Sie bitte auch Ihre Freund:innen und Bekannten über die sinnlose und kontraproduktive Jagd auf. Helfen Sie, Tieren einen qualvollen Tod zu ersparen und den Artenschutz zu stärken.