Erfolg: Schweizer Gericht stoppt tödliche Tierversuche an Zebrafinken

Erfolg: Ein Schweizer Experimentator wollte in absurden und tödlichen Experimenten Löcher in die Schädel von Vögeln bohren, doch PETA-Wissenschaftler:innen setzten sich dafür ein, das grausame Vorhaben zu stoppen. Der Gerichtsentscheid erspart den über 100 Zebrafinken nun Qualen und Tod durch die geplanten Tierversuche. Das Gericht hat sich damit auf die Seite von PETA und anderen Tierschützer:innen gestellt und die sinnlosen Experimente abgebrochen, bevor sie überhaupt begonnen haben.

108 Zebrafinken sollten Geräte ins Gehirn implantiert werden

Im Jahr 2020 beantragte ein Schweizer Experimentator bei der Kantonalen Tierversuchskommission (KTVK) Zürich die Durchführung eines Experiments mit 108 Zebrafinken. Dabei sollte das Lernverhalten und die Gesangsproduktion der Vögel untersucht werden – angeblich um das Verständnis der menschlichen Sprache zu verbessern. Es handelte sich um ein skrupelloses Experiment im Rahmen der sogenannten Grundlagenforschung.

Der Vorschlag für das Experiment war abscheulich:

  • Die Experimentatore:innen wollten jedem Vogel fünf bis zwölf Löcher in den Schädel bohren und dann eine Vorrichtung am Schädel anbringen, um Substanzen zu injizieren und Geräte zur Gehirnmanipulation direkt in das Gehirn einzuführen.
  • Jedem Vogel sollte ausserdem ein Schlauch hinter der letzten Rippe implantiert und zwei bis vier Elektroden chirurgisch an den Muskeln angebracht werden, die das Stimmorgan des Vogels kontrollieren. Mit einer Nadel sollten Drähte unter die Haut der Vögel geführt werden.
  • Jeder Vogel wäre an der Decke seines winzigen Käfigs angebunden und gezwungen worden, einen kleinen Rucksack mit einem Aufnahmegerät zu tragen.
  • Die Vögel wären nach Abschluss der Experimente getötet und seziert worden.
Zebrafink steht auf eine Stange.
Symbolbild. Ein Schweizer Experimentator wollte grausamen Tierversuche an Zebrafinken durchführen.

KTVK genehmigte grausame Versuche zunächst

Die KTVK – ein Gremium aus elf Mitgliedern, davon drei von Tierschutzorganisationen – entscheidet über die Bewilligung von Tierversuchsanträgen. Wer in der Schweiz solche Versuche durchführen möchte, muss einen detaillierten Antrag einreichen, welcher unter anderem den vermeintlichen Nutzen für Menschen und den Schaden für die Tiere abwägt.

Die KTVK genehmigte den Tierversuch zunächst, aber die drei Vertreter:innen der Tierschutzorganisationen – darunter ein Mitarbeiter der Stiftung für Tiere im Recht (TIR) – legten Einspruch ein und zogen mit dem Fall vor ein Verwaltungsgericht.

TIR und die beiden anderen Organisationen baten PETA USA um wissenschaftliche Unterstützung, und unsere Wissenschaftler:innen traten sofort in Aktion. Dr. Katherine Roe, Leiterin der Abteilung für Wissenschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit, ging auf die wissenschaftlichen Grenzen der Verwendung von Zebrafinken als Modell für die menschliche Sprache ein. Dabei zeigte sie Alternativen auf, wie die durch das Experiment aufgeworfenen Fragen ohne sinnloses Töten beantwortet werden können. Die Veterinärmedizinerin Dr. Ingrid Taylor wies eindringlich auf die Schäden hin, die den Vögeln in den Experimenten zugefügt werden. Die PETA-Wissenschaftlerinnen stellten klar, dass die Schäden, die die Zebrafinken in dem Experiment erleiden würden, nicht mit dem im Antrag behaupteten Nutzen zu rechtfertigen sind.

Verwaltungsgericht verbietet die geplante Tierquälerei an den Vögeln

Das Verwaltungsgericht stimmte unseren Argumenten zu und entschied, die Versuche zu untersagen, um mehr als 100 Vögeln mehrfache invasive Operationen und den Tod zu ersparen.

Wir von PETA Schweiz und unsere Partnerorganisationen werden auch weiterhin darauf hinweisen, dass solche Experimente nichts anderes sind als extreme Gewalt an Tieren. Es braucht einen Wandel zu einer modernen, für den Menschen aussagekräftigen Forschung. PETAs «Research Modernisation Deal», ein Strategieplan für die Modernisierung der Forschung und die Abschaffung von Tierversuchen, kann politischen Entscheidungsträger:innen hierzu als Grundlage dienen.