Schweizer Schlachtbetriebe missachten Tierschutzvorschriften

2019 schockierten Videos der Tierrechtsorganisation „Pour l’Egalité Animale“ (PEA) aus drei Westschweizer Schlachthöfen die Schweizer Bevölkerung. [1] Der im Januar 2020 veröffentlichte Bericht des Bundes über ihre Kontrollen in Schweizer Schlachthöfen unterstreicht, dass es sich bei solchen Bildern nicht um Einzelfälle handelt. [2]

67 Schlachthöfe wurden untersucht

Betriebe, in denen Tiere geschlachtet werden, sind dazu verpflichtet, Selbstkontrollen durchzuführen. Diese werden stichprobenweise durch amtliche Kontrollen, wie Tierärzte, überprüft. Laut Bund sei es aber nicht nachvollziehbar, in welchem Ausmass und wie oft diese Ärzte die Situationen überwachen. Zwischen Januar 2018 und März 2019 wurden 67 Schlachthöfe, zehn Prozent der Schweizer Schlachtbetriebe, im Auftrag des Bundes durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kontrolliert.

Tiere müssen minutenlang leiden

Schlachtbetriebe Schweiz

Fazit des Berichts: Die rechtlich vorgeschriebenen Tierschutzvorschriften werden von vielen der kontrollierten Schlachtbetriebe missachtet und ungenügend oder gar nicht kontrolliert. Die Umstände in zwei Drittel der untersuchten Betriebe erwiesen sich als „nicht befriedigend“, und bei den restlichen als „gar nicht gut“. Einige der Betriebe wurden bewusst für diese Kontrolle ausgewählt, da diese bereits früheren Inspektionen negativ aufgefallen waren. Die gravierendsten Verstösse ereignen sich bei der Betäubung und der Entblutung (Todesschnitt durch die Kehle). Vorwiegend Schweine, aber auch Rinder, werden oft ungenügend betäubt, und nur begrenzt erfolgt eine Kontrolle, ob die Tiere noch bei Bewusstsein sind. Somit spüren die Tiere jeden Schnitt bei der Schlachtung und müssen minutenlang unter schlimmsten Schmerzen leiden. Grund für die unzureichende Betäubung ist die fehlende Kontrolle der Betäubungsgeräte, die schwache Stromleistung dieser Apparate und/oder dass die Betäubungszange nicht an der richtigen Stelle angesetzt wird. Bei der Entblutung wird ein weiteres Defizit aufgewiesen, da die Zeitspanne zwischen Betäubung und tatsächlicher Tötung häufig zu lang ist, was für die Tiere enormes unnötiges Leid bedeutet. Zusätzlich fehlen bei der Unterbringung der Tiere über Nacht oft tierartgerechte Wasserspender, Futter, Einstreu sowie auch Beschäftigungsgegenstände. Dies kann zu Durst, Hunger und Stress führen. Es wurden auch Mängel aufgewiesen bei der obligatorischen Tierkontrolle, die nach zwölf Stunden erfolgen muss.

Ungenügende Schulung und fehlende Kontrollen

Kuh wird Kehle aufgeschlitzt im Schlachthaus

Die Mängel in den Schlachthöfen hängen laut dem Bericht hauptsächlich mit unzureichender Schulung zusammen. Die Missstände werden durch die vorherrschende Hektik im Schlachtprozess, Personalmangel, nicht ausreichend funktionierenden Geräten sowie fehlende amtliche Kontrollen begünstigt. Vorwiegend in Betrieben mit geringer Kapazität und in kleinen Schlachtbetrieben werden Kontrollen der Betäubungs- und Entblutungserfolge nicht immer gewährleistet. Dies führt dazu, dass die Tiere oftmals bei der Tötung bei vollem Bewusstsein sind. Laut Bericht liegt der Fokus in kleinen Schlachthöfen auf Anfang und Schluss des Fleischproduktionsprozesses: die Übernahme des Tieres und die Fleischuntersuchung nach der Schlachtung. Somit erfolgen die vorgeschriebenen Tierwohlkontrollen mancherorts zu wenig bis gar nicht. Die Betriebe nehmen ihre Verantwortung nicht wahr und auch vonseiten der amtlichen Tierärzte fehlt Druck. Kantonstierärzte sind eigentlich verpflichtet, die Schlachtbetriebe zu kontrollieren, jedoch fordert die Mehrheit der kantonalen Behörden diese Tierschutzkontrolle nicht ein. Somit fehlt auch von politischer Seite teilweise das Interesse, die Überprüfung des Tierwohls bei der Schlachtung zu gewährleisten.

Tiere gehören nicht in den Schlachthof

zwei kleine Schweine auf eine gruenen Wiese

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat bei den untersuchten Schlachtbetrieben Massnahmen eingeleitet, welche unter anderem die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung aller am Schlachtprozess Beteiligten und die Umgestaltung der Richtlinien beim Schlachten beinhalten. Der Tierschutz fordert mehr amtliche Kontrollen und schärfere Sanktionen bei Richtlinienverletzungen. Diese Massnahmen reichen jedoch keineswegs aus. Für die Schweizer Tierwirtschaft werden jährlich 55 Millionen Tiere geschlachtet, somit über eine Million pro Woche oder 100 pro Minute. Tiere in solchen Anlagen werden als Produkte und nicht als fühlende Lebewesen angesehen, wodurch das Befinden des Tieres vernachlässigt wird – auch in kleinen Schlachtbetrieben. Wie man dem BLV-Bericht entnehmen kann, reicht das vermeintlich fortschrittliche Schweizer Tierschutzgesetz bei weitem nicht aus, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten. Die Gesetze bewahren diese nicht vor einem qualvollen Leben und einem unwillentlichen Tod. Es kann somit keine „tierschutzkonforme Situation“ in Schlachtbetrieben geben.

WAS SIE TUN KÖNNEN

Bitte kaufen Sie keine tierischen Produkte und greifen Sie stattdessen zu pflanzlichen Lebensmitteln.