Diese Schweine werden getreten und zu Boden geworfen!

Viele Schweizer denken, dass ihr Land über eines der fortschrittlichsten Tierschutzgesetze verfügt. Doch selbst diese rechtlichen Bestimmungen reichen für echtes Tierwohl offenbar nicht aus – wie Aufnahmen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung in der Schweiz zeigen, die vermehrt an die Öffentlichkeit gelangen und für Aufruhr sorgen.

Aufnahmen

Die heimlich gedrehten Sequenzen und Szenen, welche die Schweizer Tierrechtsorganisation „Tier im Fokus“ im Oktober 2019 veröffentlichte, wurden sogar im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt. Sie zeigen schlimme Vorfälle bei einem sogenannten „Bauern von nebenan“ im Kanton Solothurn, bei dem Schweine an Ohren und Schwänzen hochgezogen und in eine Schubkarre und zu Boden geschleudert wurden. Schmerzerfüllte Laute sind zu hören, in den Augen der Schweine ist Angst zu sehen.

Der betroffene Landwirt war bekannt für seinen groben Umgang mit Tieren und diesbezüglich bereits mehrmals ermahnt worden. Dennoch ist der Tierhalter weiterhin der Auffassung, dass früher auch so mit Tieren umgegangen wurde und Schweine keine großen Schmerzen empfinden könnten. Die Tiere würden einfach schnell zu schreien beginnen.

Kein Einzelfall

Die Solothurner Kantonstierärztin spricht in diesem Fall von klar verbotenen Handlungen und hat Anzeige gegen den Bauern erstattet. Sie argumentiert, dass diese Taten elementare Teile des Schweizer Tierschutzgesetzes verletzen. Jedoch betont sie hier einen blinden Fleck in der Tierhaltung: Auch wenn die Tiere auf dem Hof mit dem Tierschutzgesetz konform leben und der Transport „nach Plan“ vonstattengehe, wäre es ressourcentechnisch nicht machbar, das Verladen in den Betrieben zu kontrollieren. Somit unterliegt das Tierwohl dem Profit.

Laut dem ersten Tieranwalt der Schweiz, Antoine Goetschel, sind diese Vorkommnisse keine Einzelfälle. Für Landwirte sind die Tiere von wirtschaftlichem Nutzen, und daher überwiegt ein schneller Transport das Wohl der Tiere. Der Jurist prognostiziert eine geringe Strafe für den Bauern und klassifiziert den Fall in Bezug auf das Schweizer Tierschutzgesetz nicht als Tierquälerei. Wenn selbst bei dem vermeintlich besten Tierschutzgesetz solche Handlungen nicht als Tierquälerei gelten, kann es dann in dieser Industrie überhaupt Tierwohl geben?

Tierwohl in landwirtschaftlicher Tierhaltung

Egal wie groß, wo auf der Welt oder ob Bio-Betrieb der konventionell: In solchen Anlagen werden Tiere als Produkte und nicht als fühlende Lebewesen angesehen. Sie werden nach ihrem wirtschaftlichen Nutzen bemessen und landen schließlich alle im Schlachthof. Somit sind diese Betriebe immer mit Tierquälerei verbunden. In der Schweiz sind die Regeln für die Tierhaltung im Vergleich zu anderen Ländern vielleicht ein bisschen strenger, jedoch heißt dies bei weitem nicht, dass das Schweizer Tierschutzgesetz ausreicht, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten. Die Gesetze bewahren die Tiere nicht vor einem qualvollen Leben und einem unwillentlichen Tod. Generell lassen Tierschutzgesetze viel Interpretationsspielraum und schützen die Tiere nicht umfänglich, denn wirtschaftliche Interessen haben Vorrang gegenüber dem Schutz der Tiere. Diese werden so gehalten, dass der größte Ertrag aus ihnen erwirtschaftet werden kann. Somit bleibt vom Tierwohl nicht viel übrig. Jedes Tier hat jedoch das Recht auf ein unversehrtes Leben.

WAS SIE TUN KÖNNEN

Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Um den Tieren nachhaltig zu helfen, kaufen Sie bitte keine tierischen Produkte, egal ob aus der Schweiz, bio oder konventionell. All diese Erzeugnisse sind mit großem Tierleid verbunden – und früher oder später werden die Tiere alle im Schlachthaus getötet. Melden Sie sich noch heute für das unverbindliche und kostenlose Veganstart-Programm an und erhalten Sie 30 Tage lang leckere vegane Rezepte und viele Tipps und Tricks für den mühelosen Einstieg in ein gesundes und tierfreundliches Leben.